Zurück zur Startseite
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vorvertragliche Leistungen, Angebot und Annahme
- Erste Kostenschätzungen mit Skizzen werden kostenlos erstellt. Weitergehende Arbeiten über das erste Angebot hinaus sind – sofern der Auftrag nicht an instand sourcing vergeben wird – angemessen zu vergüten.
- Alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen, Zeichnungen und Daten sind vertraulich zu behandeln. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist strikt untersagt.
- Angebote gelten vier Wochen ab Ausstellungsdatum. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Verträge kommen erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch instand sourcing zustande.
- Technische Daten in Produktinformationen sind Anhaltswerte auf Basis von Labor- und Praxiserfahrungen und keine zugesicherten Eigenschaften für spezifische Anwendungen.
II. Preise und Zahlungskonditionen
- Materialpreise werden ab Werk, netto, ohne Verpackung, Fracht, Versicherung, Mehrwertsteuer und Zölle angeboten. Lohnsätze basieren auf gesetzlichen Arbeitszeiten; Überstunden- und Feiertagszuschläge werden gesondert verrechnet. Reisekosten und gesetzliche Reisekostenersätze sind zusätzlich zu vergüten.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Gegenüber instand sourcing-Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
III. Eigentumsvorbehalt
- instand sourcing behält das Eigentum an gelieferten Waren als Sicherheit für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung; der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf verarbeitete Erzeugnisse.
- Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts setzt keine Rücktrittserklärung voraus, sofern eine Zahlung überfällig ist.
- Forderungen aus dem Weiterverkauf vorbehaltsbehafteter Waren werden zum Zeitpunkt des Verkaufs an instand sourcing abgetreten, begrenzt auf den Betrag der Forderungen von instand sourcing.
- Sicherheiten, die die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden auf Verlangen freigegeben.
- Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, kann instand sourcing angemessene Sicherheiten verlangen und die Leistung bis zu deren Erbringung zurückhalten.
IV. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für Materiallieferungen ist das Versandlager; bei Lieferungen mit Montage der Errichtungsort. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Fertigstellung verweigert wird – es sei denn, die abnahmeverhindernden Umstände sind instand sourcing zuzurechnen.
V. Verzug und Mängelhaftung
- Lieferfristen beziehen sich auf den Versand- bzw. Fertigstellungstermin bei Montagearbeiten. Schadenersatz für verspätete Lieferung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.
- Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Beginn, ausgenommen Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
- Nach Ablauf von sechs Monaten ist der Nachweis erforderlich, dass der Mangel vorher unbekannt war und die Nutzung unmittelbar nach Entdeckung eingestellt wurde.
- Offensichtliche Mängel sind schriftlich zu rügen; andernfalls sind Ansprüche ausgeschlossen.
- Unberechtigte Mängelrügen verpflichten zur Erstattung der Untersuchungskosten von instand sourcing.
VI. Sonstige gesetzliche Haftungen
- instand sourcing haftet für Personenschäden sowie für Handlungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
- Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die nicht unmittelbar an den gelieferten Waren entstehen, sowie Schäden, die den vorhersehbaren Umfang überschreiten. Eine Haftung für Folgeschäden – einschließlich Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen.
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt österreichisches Recht. Für Lieferbedingungen finden die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
- Gerichtsstand ist der Sitz des verkaufenden Unternehmens; instand sourcing ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.